„Die Beweislast liegt bei den Versicherern“

BGH-Urteil zum Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen, Teil II: Richard Büttgen, Aktuar und Experte für betriebliche Vorsorge, schätzt die Folgen des Urteils für Versicherer ein und zeigt, welche Möglichkeiten die Verbraucher jetzt haben.
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