Urteil zur Elementarschadenversicherung

Wann eine Überschwemmung kein Rückstau ist

Wasser ist nicht gleich Wasser – jedenfalls dann nicht, wenn es um die Versicherung von Elementarschäden geht. So musste das Oberlandesgericht Hamm nun entscheiden, ob ein Rohrsystem, das kein Wasser mehr aufnimmt und so auf einer Dachterrasse für eine Überschwemmung sorgt, ein Leistungsgrund ist, oder nicht.
© dpa/picture alliance
Das Oberlandesgericht in Hamm: Die Richter entschieden zugunsten des Versicherers, da kein Rückstau vorlag, wie es der Vertrag vorsieht.

Was ist geschehen?

Eine Frau meldet ihrem Wohngebäudeversicherer, bei dem sie auch einen Elementarschadenbaustein versichert hat, einen Wasserschaden. Die Kanalisation und somit auch das Rohrsystem ihres Gebäudes waren überlastet. So konnte es kein Wasser mehr aufnehmen, und es kam zu einer Überschwemmung auf ihrer Dachterrasse. Es drang Wasser in die Decke ein und verursachte den Schaden.

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Die Versicherung weist den Leistungsantrag ab. Grund: In ihrem Vertrag sei nur von einer Leistung bei Rückstau die Rede.

In den Bedingungen steht:

„Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.“

Da aber aus dem Fallrohr der Versicherten kein Wasser austrat und somit die Schuld für den Schaden woanders lag, will die Versicherung nicht zahlen. Die Frau klagt, und der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Das Landgericht Bochum gibt der Frau zunächst Recht und fordert die Versicherung zur Zahlung auf. Diese zieht daraufhin vor das Oberlandesgericht Hamm.

Die Richter entscheiden hier anders.

Warum?

Der Fall, dass Regenwasser nicht mehr von einem Regenfallrohr aufgenommen werden könne, sei ein bestimmungswidriger Nichteintritt von Wasser und kein Rückstau im Sinn der Versicherungsbedingungen (Aktenzeichen 20 U 23/17), so die Richter.

Aus diesem Grund muss die Versicherung also doch nicht zahlen.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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