Man stelle sich vor: Von jetzt auf gleich wird man durch einen unverschuldeten Unfall so schwer verletzt, dass eine vorzeitige Altersrente beantragt werden muss.
Normalerweise gibt es bei einem frühzeitigen Renteneintritt Abzüge. In solch einem Fall aber muss unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle vorzeitigen Zahlungen und entgangenen Beiträge ersetzen, damit die Rente voll gezahlt werden kann. Das hat das Bundessozialgericht laut eines Agenturberichts entschieden (Aktenzeichen B 13 R 13/17 R).