Jeder Hundebesitzer weiß: Auch der liebste Vierbeiner kann mal etwas kaputtmachen. Blöd nur, wenn es sich dabei um Fremdeigentum handelt. Die gute Nachricht: In solchen Fällen springt die Hundehaftpflichtversicherung ein.
In sechs Bundesländern gilt deshalb eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter, in weiteren neun Bundesländern kommt es auf die Rasse an. In nur einem Bundesland ist der Hundehaftpflichtschutz nicht verpflichtend.
Jeder, der sich einen Hund zulegen möchte, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, ob er eine Haftpflichtpolice für den neuen Familienzuwachs benötigt. Zu beachten gilt außerdem, dass es regionale Unterschiede bei den Anforderungen an die Leistung solcher Policen gibt. Und weil das Ganze recht unübersichtlich erscheint, kommt hier eine Übersicht.
In folgenden Bundesländern gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter:
Schleswig Holstein
- Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für Sachschäden für mindestens zwei Schadenfälle im Jahr
- Bei Welpen gilt: Die Versicherung muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate abgeschlossen werden
Hamburg
- Mindestanforderungen: eine Million Euro für Personen- und sonstige Schäden
- Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro
Niedersachsen
- Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden
- Die Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als sechs Monate sind
Thüringen
- Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für sonstige Schäden
Sachsen-Anhalt
- Mindestanforderungen: eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden
- Die Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als drei Monate sind
Berlin
- Mindestanforderungen: eine Million Euro pro Versicherungsfall
- Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro
In den folgenden Bundesländern muss nicht jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließen – vielmehr kommt es darauf an, ob dieser aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich gilt.
Vorab wichtig zu wissen: In den meisten dieser Bundesländer können neben den als gefährlich geltenden Rassen auch alle anderen Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn diese Wesensauffälligkeiten zeigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie Menschen oder andere Tiere beißen.
Bremen
Versichert werden müssen:
- Pit Bull Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Alle Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Im Gesetzestext macht Bremen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Brandenburg
Versichert werden müssen:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Zudem gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen in Brandenburg als gefährlich (Hundehalter können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass „der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere (…) vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist“):
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Im Gesetzestext macht Brandenburg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Sachsen
Versichert werden müssen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- deren Kreuzungen untereinander
Die Versicherungspflicht gilt ab einem Hundealter von sechs Monaten. Außerdem können Hundehalter ihren Hund als ungefährlich einstufen lassen und sich damit von der Pflicht befreien, wenn sie die Ungefährlichkeit ihres Vierbeiners mittels Gutachten nachweisen können. Im Gesetzestext macht Sachsen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Nordrhein-Westfalen
Versichert werden müssen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
- alle anderen großen Hunde (Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter und Gewicht von mindestens 20 Kilogramm)
Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Nordrhein-Westfalen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden
Hessen
Versichert werden müssen:
- Pitbull Terrier
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Hessen eine Deckungssumme von 500.000 Euro.
Bayern
Versichert werden müssen:
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Pit Bull
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Gleiches gilt für folgende Rassen – hier haben Hundehalter aber die Möglichkeit, sich mithilfe eines Gutachtens von der Versicherungspflicht zu befreien:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou)
- Rottweiler
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Bayern eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Baden-Württemberg
Versichert werden müssen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Zudem gilt für folgende weitere Rassen eine Versicherungspflicht, wenn bei ihnen „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ festgestellt wurde:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Im Gesetzestext macht Baden-Württemberg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Rheinland-Pfalz
Versichert werden müssen:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Rheinland-Pfalz eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Saarland
Versichert werden müssen folgende Rassen (Halter können sich jedoch mittels Gutachten von der Pflicht befreien):
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Pit Bull Terrier
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt im Saarland eine Deckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.
Ein Bundesland geht hingegen einen ganz anderen Weg:
In Mecklenburg Vorpommern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht freiwillig – egal, um welche Rasse es geht.