„Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen“

AfW legt aktualisierte Checkliste zur Vermittlerhaftpflicht vor

Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe – damit diese Redensart nicht irgendwann auf Versicherungsvermittler umgemünzt werden kann, will der AfW vorbauen: In seiner frisch aktualisierten Checkliste klärt der Verband auf, was Vermittler über ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung wissen müssen.
© AfW
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung.

Um kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittlerinnen und Vermittler wichtig, den eigenen Versicherungsschutz in Sachen Berufshaftpflicht – auch als Vermögensschadenshaftpflicht geläufig – zu überprüfen. Dabei tauchen zum Beispiel diese Fragen auf: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

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Auf die Bedeutung dieser Fragen weist der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hin und hat zu diesem Anlass seine Checkliste für die Überprüfung des Versicherungsschutzes für Vermittler aktualisiert. Die Liste wurde 2021 erstmals vorgestellt und werde „aufgrund der hohen Bedeutung für die Vermittlerschaft“ fortgesetzt, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Wie der Verband am Montag weiter mitteilte, wurde die Liste jetzt erneut mit Unterstützung des langjährigen AfW-Fördermitgliedes Hans John Versicherungsmakler GmbH durchleuchtet und angepasst. So gibt es unter anderem Ergänzungen zu den Punkten Personen- oder Umsatztarif und zum Thema Selbstbehalt.

„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen, damit es nicht irgendwann heißt: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe!“, betont Norman Wirth ergänzend.

Die Checkliste ist frei zugänglich und hier auf der Website des AfW abrufbar.

Zum rechtlichen Hintergrund: Um sich vor finanziellen Risiken zu schützen, aber insbesondere auch zum Schutz der Kunden im Fall der Fälle, benötigen Versicherungsmaklerinnen und -makler nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach Paragraf 34f GewO für die Erlaubnis der Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung (oder auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – VSH genannt).

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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