Urteil

Kfz-Versicherung muss nicht alle Schäden an getuntem Auto begleichen

Wer sein Auto nach Abschluss einer Kfz-Versicherung auf eigene Faust frisieren möchte, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts. Die Details zum Fall gibt es hier.
© dpa/picture alliance
Ein Kfz-Mechaniker schraubt ein einem Auto: Getunte Motoren sollten sie Besitzer stets der Versicherung melden.
Was ist geschehen?

Ein Kfz-Kaskoversicherter entscheidet sich nach Abschluss seiner Police dafür, den Motor seines Wagens tauschen zu lassen. Die Leistung des Autos steigt damit um zwei Drittel auf 405 Pferdestärken. Seiner Versicherung berichtet er von dieser Veränderung nichts.

Einige Zeit später baut er mit dem frisierten Fahrzeug einen Unfall und kracht dabei in eine Tunnelwand. Den Sachschaden in Höhe von 24.000 Euro reicht er bei seiner Versicherung ein – doch diese weigert sich, zu zahlen. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Der Fall durchläuft mehrere Instanzen. Für die Richter des Oberlandesgerichts ist die Sache schlussendlich klar (Aktenzeichen 5 U 64/19): Der Einbau eines größeren Motors mit höherer erzielbarer Höchstgeschwindigkeit stelle eine „beachtliche Gefahrenerhöhung in der Fahrzeug-Kaskoversicherung“ dar, wie sie darlegen.

Der Eingriff verändere den Charakter des Fahrzeugs und lasse auch das Unfallrisiko steigen. Da der Versicherte seinen Anbieter nicht direkt nach dem Einbau des neuen Motors von der Veränderung in Kenntnis gesetzt und für die höhere Risikolage teurere Prämien bezahlt habe, dürfe dieser die Leistung um zwei Drittel kürzen.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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