Scheinselbstständigkeit

Gericht moniert Finanzberater-Modell der Deutschen Bank

Für ihr Privatkundengeschäft setzt die Deutsche Bank selbstständige Finanzberater ein. Jetzt hat das Sozialgericht in Frankfurt einen Ex-Berater als scheinselbstständig eingestuft, berichtet das „Handelsblatt“. Gerät damit die gesamte Vertriebsstruktur ins Wanken?
© picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Das Deutsche-Bank-Hochhaus in Frankfurt am Main.

Rund 1.300 selbstständige Finanzberater sind bundesweit im mobilen Vertrieb des Privatkundenbereichs der Deutschen Bank im Einsatz. Provisionen erhalten sie nur im Erfolgsfall, teure Sozialversicherungsbeiträge fallen für die Bank nicht an. Ein Modell, das nun das Sozialgericht Frankfurt moniert.

Denn wie das „Handelsblatt“ berichtet, kamen die Richter zumindest bei einem dieser Finanzberater zu dem Schluss, dass er als Scheinselbstständiger einzustufen sei. Als Begründung führten sie unter anderem an, dass der Berater indirekt in den Betrieb eingegliedert sei und Weisungen zu befolgen habe.

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„Hat das Urteil (Aktenzeichen S 18 BA 93/18) auch in den nächsten Instanzen Bestand, muss die Bank Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen“, schreibt die Zeitung weiter. Außerdem stelle sich dann die Frage, ob die vorliegende Causa als Einzelfall zu bewerten sei oder ob das gesamte Vertriebsmodell auf den Prüfstand gestellt werden müsse.

Bank will in Berufung gehen

Laut dem Medienbericht will die Deutsche Bank das Urteil nicht auf sich sitzen lassen und in Berufung gehen. Ein Sprecher des Instituts wird mit den Worten zitiert: „Bei dem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die verschiedene Besonderheiten aufweist und aus unserer Sicht auf unsere übrigen selbstständigen Handelsvertreter nicht übertragen werden kann.“

Auslöser für das Verfahren war dem „Handelsblatt“ zufolge ein ehemaliger Finanzberater, der von der Deutschen Rentenversicherung seinen Sozialversicherungsstatus feststellen lassen wollte. Diese habe das Arbeitsverhältnis daraufhin als eine nicht selbstständige und damit sozialversicherungspflichtige Tätigkeit eingestuft, weil der Berufsalltag des Betroffenen aus ihrer Sicht deutlich von dem eines selbstständigen Unternehmers abwich. Dagegen zog die Deutsche Bank vor Gericht – und kassierte nun die Niederlage.

Autor

Achim

Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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3 Antworten

  1. Pech für die Kollegen, die bereits im Ruhestand sind? Oder haben sie nachträglich eine Möglichkeit,Ihre Sozialversicherungsansprüche einzufordern?

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