Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die IDD-Richtlinie erteilt: Aber was genau wird sich jetzt ändern? Einer der wichtigsten Punkte aus Verbrauchersicht: Lebensversicherer werden künftig dazu verpflichtet, ihre Kunden über den Rückkaufswert aufzuklären und müssen außerdem ihre Standmitteilungen auf Vordermann bringen. Diese und weitere Neuerungen können Sie hier nachlesen.
Eine Standmitteilung für einen Kunden einer Lebensversicherung: Eine wichtige Neuerung im Rahmen der IDD-Umsetzung wird sein, dass Versicherte über den Rückkaufwert ihrer Lebensversicherung aufgeklärt werden müssen.
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