Für Verbraucher, die eine Lebensversicherung bei einem Versicherer mit Sitz in Großbritannien abgeschlossen haben, ändert sich auch bei einem „harten“ Brexit zunächst nichts – anders als für Bundesbürger, die mit dem Auto ins Vereinigte Königreich reisen. Darauf weist der Versicherungsverband GDV hin – und kommentiert das leidige Dauerthema mit einer pointierten Grafik.
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