In einer aktuellen Umfrage des AfW antworteten 57 Prozent der befragten AfW-Mitglieder, dass sie ihre Erlaubnis gemäß Paragraf 34f GewO zurückgeben würden, falls jährliche Kosten in Höhe von 1.000 Euro bis 5.000 Euro für den Bafin-Aufsichtswechsel berechnet würden.
Mit den aktuellen Zahlen werden entsprechende Werte aus dem letzten AfW-Vermittlerbarometer bestätigt. So hatten im Oktober 2019 schon 56 Prozent der 1.650 Befragten auf die identische Frage angegeben, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden.
„Damit bestätigt sich erneut, dass die geplante Bafin-Aufsicht die unabhängige Finanzanlagenberatung massiv einschränken würde. Das Verbraucherinteresse an unabhängiger Beratung würde stark eingeschränkt, anstatt verbessert zu werden“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Der Hintergrund:
Sollte die Bafin-Aufsicht Realität werden, müssten alle 34f-Vermittler mit höheren Kosten rechnen. Während die Politik aber nur von einmalig 140 Euro und dann jährlich 985 ausgeht, rechnet der AfW mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro (wir berichteten).
Der Verband bleibt deshalb nach wie vor bei seiner Forderung, die Vermittleraufsicht einheitlich unter dem Dach der IHKen zusammenzufassen. Bevor über weitere Aufgaben für die Bafin weiter nachgedacht werde, sollte der Wirecard-Skandal auch innerhalb der Aufsicht aufgearbeitet werden, schreibt der AfW in einer Pressemitteilung.