Zurich zieht erstes E-Scooter-Fazit

„Bisher kaum nennenswerte Versicherungsfälle“

E-Tretroller – kurz E-Scooter – sind in aller Munde und seit kurzem offiziell zugelassen. Jawed Barna, Vorstand Distribution & Partnerships der Zurich Gruppe, erläutert im Interview mit Pfefferminzia, wie der Versicherer mit den Herausforderungen des neuen Marktes für Elektrokleinstfahrzeuge umgeht.
© Zurich
Jawed Barna ist Vorstand Distribution & Partnerships der Zurich Gruppe.

Pfefferminzia: Seit 15. Juni 2019 gilt die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“. Wie beurteilen Sie die Vorgaben des Gesetzgebers für die Betriebserlaubnis der E-Tretroller, auch als E-Scooter geläufig?

Jawed Barna: Deutschland hat sich sehr viel Zeit bei der Freigabe der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gelassen. Sicherlich wollte man aus den Erfahrungen der europäischen Nachbarn lernen, wo die Praxis gezeigt hat, dass eine zu lockere Handhabe mit E-Scootern zu Einschränkungen und Unverständnis führt. Mit den Voraussetzungen, die ein Hersteller in Deutschland erbringen muss, um eine allgemeine Betriebserlaubnis zu erhalten, möchte man vermeiden, dass die E-Scooter wie Einweggeräte genutzt werden und so auch berechtigt an der Sicherheit dieser Geräte für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer zweifeln lässt. Da wir hier über Kraftfahrzeuge sprechen, hat die Sicherheit oberste Priorität – das können wir als Versicherer nur begrüßen.

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E-Scooter benötigen eine eigenständige Haftpflichtversicherung. Wie ist die Assekuranz auf dieses neue Geschäftsfeld vorbereitet? Gibt es große Unterschiede bei den Versicherungsprodukten?

Beim Haftpflichtschutz ist das Angebot sehr einheitlich. Hier gibt es lediglich preisliche Unterschiede. Die meisten Versicherer bieten dem Kunden einen Teilkaskoschutz. Wir versichern darüber hinaus noch Vandalismus-, Fall- und Sturzschäden am Gerät, denn statistisch gesehen, passieren die häufigsten Unfälle während der ersten sieben Fahrten mit dem E-Scooter. Ein weiteres Risiko, welches nicht unterschätzt werden sollte, sind Schäden am Akku, wie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden und die Tiefentladung des Akkus, die bei uns ebenfalls versichert sind.

Zurich hatte bereits vor dem Erlass der Verordnung seit Mitte März deutschlandweit vom Kraftfahrtbundesamt exklusiv eine sogenannte Vorgriffsregelung für zwei E-Scooter-Modelle auf dem Markt. Welche Versicherungsfälle gab es bisher?

Deutschlandweit sind bereits über tausende Fahrzeuge mit Zurich Haftpflicht-Schutz unterwegs. Bisher traten kaum nennenswerte Versicherungsfälle auf.

Worauf sollten Kunden achten, wenn sie sich ein Elektrokleinstfahrzeug zulegen möchten?

Das wohl wichtigste Kaufargument ist die Allgemeine Betriebserlaubnis, mit der ein E-Scooter auf deutschen Straßen fahren darf. Da wir hier von Kraftfahrzeugen reden, raten wir, abgesehen von der Pflichtversicherung für das Gerät, auch für sich persönlich vorzusorgen – zum Beispiel in Form einer Unfallversicherung.

Bei der Wahl des E-Scooters kommt es dann stark auf die persönlichen Bedürfnisse an. Wie stark muss der Akku sein, mit dem man seine täglichen Strecken zurücklegt? Muss der Akku wechselbar sein? Wieviel darf so ein Scooter wiegen, um ihn gegebenenfalls zusammengeklappt zu transportieren? Wie groß muss er sein, damit er nicht völlig über- oder unterdimensioniert ist? Dann kommen noch Punkte, wie die Art und Größe der Reifen, sowie das Bremsverhalten und das generelle Handling. Hier liest man schnell heraus, wie komplex die richtige Wahl ist und dass es durchaus Sinn ergibt, sich von einem qualifizierten Händler beraten zu lassen, um den für sich richtigen E-Scooter zu finden.

Die Bundesregierung schätzt, dass jedes Jahr zwischen 30.000 und 150.000 Elektro-Tretroller in Betrieb genommen werden könnten. Inwieweit kann der E-Tretroller tatsächlich eine echte Alternative zum Auto werden?

E-Scooter spielen ihre Vorteile vor allem im urbanen Raum aus. Mehr als ein Viertel der Weltbevölkerung lebt in Städten mit mehr als einer Million Einwohnern. Gerade in solchen urbanen Systemen können diese Elektrokleinstfahrzeuge die individuelle Mobilität gewährleisten und gleichzeitig den staugeplagten Verkehrsraum entlasten und die Umwelt schonen.

Deutschland hat die Möglichkeit, aus den Erfahrungen des europäischen Auslands zu lernen und entsprechende Regeln im täglichen Umgang mit den neuen Verkehrsteilnehmern zu erlassen. Sie sollen den Verkehr bereichern und nicht belasten. Die gewerbliche Nutzung kann vorteilhaft sein, aber hier muss jeder Bereich individuell prüfen, ob sich der Einsatz als praktikabel erweist. Bei Lieferdiensten und im Touristiksektor wäre es durchaus vorstellbar.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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