Partner, Kinder, Bekannte

Wer das eigene Auto mitnutzen darf

Das Familienauto wird meist auf mehrere Personen versichert – das sind in der Regel die Eltern. Doch wenn die Kinder auch noch ihren Führerschein machen, stellt sich die Frage: Wie weit reicht eigentlich der Versicherungsschutz des Wagens? Die Antwort gibt’s hier.
© Pixabay
Ein Mann fährt in seinem Auto durch die Berge: Vor allem in der Urlaubssaison stellt sich die Frage, wer mit dem eigenen Auto fahren darf.

Wer ein Auto hat und andere damit fahren lassen möchte, sollte sich um den passenden Versicherungsschutz kümmern. Vor allem dann, wenn es der eigene Partner oder auch das Kind ist. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

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Als Versicherungsnehmer kann man entweder bestimmte Personen fest in die Versicherung aufnehmen. Oder: Man meldet an, dass ein größerer Fahrerkreis das Auto nutzen darf – beispielsweise „alle Personen über 23 Jahre“.

Dabei gilt: Je mehr Personen als Fahrer eines Autos eingetragen sind, desto teurer wird in der Regel die Kfz-Versicherung. Dürfen beliebig viele Fahrer den Wagen nutzen, verteuert sich die Kfz-Versicherung im Schnitt um 118 Prozent im Vergleich zu einem einzelnen Fahrer, weiß das Vergleichsportal Check24 zu berichten.

Tipp für Familien:

„Besonders wenn Fahranfänger in die Kfz-Versicherung der Eltern aufgenommen werden, lohnt sich ein Anbietervergleich“, sagt Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei Check24. „Die Aufschläge für junge Fahrer variieren von Versicherung zu Versicherung deutlich.“

Was im Schadenfall passiert

Verursacht ein Fahrer einen Unfall, der nicht in der Kfz-Versicherung eingetragen ist, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Trotzdem kann es teuer werden, weil der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat.

In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer können zusätzlich Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags fällig werden. Auch den unberechtigten Fahrer kann die Versicherung in Regress nehmen – bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

„Manche Assekuranzen versichern einen zusätzlichen Fahrer auch für einige Tage kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr“, so Stuber. „Soll bei der Fahrt in den Urlaub auch ein Bekannter ans Steuer, lohnt es sich, bei seiner Kfz-Versicherung nachzufragen.“

Was passiert im Notfall?

Bekommt der Fahrer auf der Autobahn beispielsweise Kreislaufprobleme, darf er seinen Beifahrer das Auto nach Hause fahren lassen. Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht. In so einem Fall muss das Auto stehen bleiben.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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