Hinter den Lenkrädern bahnt sich eine Revolution an. Denn in wenigen Jahren wird es immer mehr autonom fahrende Fahrzeuge auf deutschen Straßen geben. Das ist zumindest die Zukunftsvision von Produzenten wie Google, Tesla und Co. Ihrer Meinung nach sind die autonom von einem Computer gesteuerten Fahrzeuge nicht nur bequemer und effizienter, sondern auch sicherer als ihre von Menschen gesteuerten evolutionären Vorgänger.
Das mag man so oder so sehen – sicher ist auf jeden Fall, dass sich die Auswirkungen des autonomen Fahrens nicht nur auf die Automobilindustrie beschränken werden. Auch die Versicherungsbranche wird sich an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Im Zentrum steht dabei die Verschiebung des Fokus von der Kfz-Haftpflichtversicherung hin zur Produkthaftpflicht.
Bislang ist die Sachlage in der Regel klar: Wer als Fahrer einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden verursacht, haftet. Um die anfallenden Zahlungen aufzufangen, muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser Versicherung wird zunächst die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr versichert, die zu Unfällen führen könnte, beispielsweise die Gefahr von platzenden Reifen, reißenden Keilriemen oder plötzlichen Motorschäden. Außerdem deckt die Versicherung normalerweise menschliches Versagen des Fahrers des Fahrzeugs ab. Soweit, so simpel.
Eine Frage der Schuld
Wenn jetzt aber wie im Falle von autonom fahrenden Autos kein Mensch am Lenker sitzt, sondern ein Computer das Fahrzeug steuert, bleibt für menschliches Versagen nur noch wenig Raum. Die Unfallursache liegt dann häufig im Auto selbst, beziehungsweise in dem eingebauten Computersystem und der eingesetzten Software. Deshalb kommt die Kfz-Haftpflicht grundsätzlich seltener zur Anwendung.
Versicherungsfälle bei autonom fahrenden Autos werden vielmehr häufig ein Fall für die Produkthaftpflichtversicherung des Herstellers sein. Diese fängt Kosten auf, die durch Fehler des Produkts – also in diesem Fall des selbstfahrenden Autos – entstehen.
Dabei kommen insbesondere folgende Haftungsszenarien in Betracht, für die jeweils geprüft werden muss, ob sie unter der geltenden Produkthaftpflichtversicherung des Automobilherstellers- oder -zulieferers versichert sind:
- Konstruktionsfehler, wenn das Fahrzeug von vorneherein fehlerhaft konstruiert ist, wenn es also zum Beispiel falsche, verkehrsgefährdende Manöver aufgrund fehlerhafter Programmierung vornimmt.
- Vor allem in der Zeit vor Erreichen der vollständigen Automatisierung des Fahrens: Instruktionsfehler, wenn der Fahrer/Nutzer des Fahrzeugs unzureichend über Warnfunktionen und die Notwendigkeit manueller Eingriffe informiert wird.
- Verstöße gegen Produktbeobachtungspflichten: Hier dürfte gerade in der Anfangszeit des (voll-)automatisierten Fahrens dem Thema „Softwareupdates“ große Bedeutung zukommen.
Cyber-Versicherungen werden wichtig
Doch damit nicht genug: Neben Produkthaftpflichtversicherungen werden in Zukunft im Kontext von autonomen Fahrzeugen auch Cyber-Versicherungen enorm an Relevanz gewinnen. Schließlich lassen sich selbstfahrende Autos durchaus als Computer bezeichnen, in die man einsteigen kann. Praktisch jedes Element des Fahrzeugs wird per Software überwacht und gesteuert und die Wagen sind eng mit der Umwelt vernetzt. Dies macht sie zu einem attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle, die durch Manipulation der technischen Systeme enormen Schaden anrichten könnten.
Eines ist also klar:
Wenn selbstfahrende Autos im regulären Straßenverkehr ankommen, werden eine Menge Versicherungsfragen geklärt werden müssen: Welche Versicherungen gelten? Was können und müssen diese übernehmen? Und auch: Welche ethischen Implikationen können etwaige Entscheidungen haben? Was geschieht beispielsweise, wenn ein Wagen einen Unfall nur dann verhindern kann, wenn ein anderer Mensch gefährdet wird?
Fakt ist: Versicherungen tun gut daran, schon heute in die Entwicklung von Produkten für das autonome Fahren einzusteigen, um nicht den Anschluss zu verpassen.
Über die Autoren
Herbert Palmberger ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für Haftungsfragen und Transport bei der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.
René Schnichels ist Rechtsanwalt und Spezialist für Versicherungsrecht und Haftungsrecht bei der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.