Zeitfalle

Wann die Versicherung für einen Wasserschaden in der Apotheke aufkommt

Kommt es in einer Apotheke zu einem Wasserschaden, kann dies das finanzielle Aus für die Inhaber bedeuten. Denn was viele nicht wissen: Nur unter bestimmten Umständen kommen Versicherungen für die Reinigungs- und Reparaturkosten auf.
© dpa/picture alliance
Das Apothekenzeichen an einer Häuserwand: Wasserschäden sind im medizinischen Bereich besonders fatal.

Rohrbrüche und Wasserschäden können überall passieren – auch in Apotheken. Hier ist es aber besonders wichtig, Keime und Bakterien schnellstmöglich zu beseitigen. Um in so einem Fall gut abgesichert zu sein, haben die meisten Besitzer eine passende Police. Das Problem: Diese zahlt nur, wenn Inhaber sofort und richtig handeln – so steht es in der „Obliegenheitspflicht“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Was tun im Vorfeld?

„Die Apotheke hat generell bei jeder Versicherung die Möglichkeit, sich die Sanierung bezahlen zu lassen, wenn sie innerhalb der ersten drei Tage tätig ist“, erklärt Versicherungsmakler Michael Jeinsen gegenüber dem Portal „Apotheke-Adhoc“. Wichtig sei es vor allem, auf Hygienesanierung spezialisierte Betriebe mit der Norm DIN EN ISO 9001 zu setzen sowie vorab bereits mit der Versicherung zu klären, ob diese einen solchen Schaden übernehme. 

Wenn der Ernstfall eintritt 

„Bei einem Wasserschaden sollte der Betroffene zuerst nicht der Versicherung Bescheid gegeben, sondern Hilfe bei zertifizierten Fachbetrieben suchen“, so Jeinsen. Es sei von Vorteil, die Betriebe bereits im Vorfeld zu kennen und auf nie Notfallliste zu setzen. Denn: Innerhalb der ersten drei Tage nach dem Schaden müssen die Handwerker tätig werden, damit die Versicherung die Kosten trägt.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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