Holger Badstuber, einst Bayern-Profi und insgesamt 31-mal für die Nationalmannschaft im Einsatz, hat den privaten Krankenversicherer DKV vor dem Münchner Landgericht I verklagt.
Wie das Gericht laut Medienberichten bestätigte, geht es in dem Streit um die Auszahlung von Krankentagegeld. Der 30-Jährige, der während seiner bisherigen Karriere häufig verletzt war, fordert demnach von der DKV eine Zahlung von 28.575 Euro. Diese weigert sich jedoch. Als Begründung gibt der Versicherer an, dass sich Badstuber in den fraglichen Verletzungszeiträumen Ende 2014 und Mitte 2016 im Ausland aufgehalten habe.
Wie die „Bild-Zeitung“ berichtet, schließe Badstubers Vertrag die Zahlung von Krankentagegeld während Auslandsaufenthalten zwar aus, doch der Spieler sieht sich mit dieser Regelung „schwer benachteiligt“ und will die Klausel vom Gericht kippen lassen.
Der für Donnerstag angesetzte Prozessauftakt mit mündlicher Verhandlung wurde den Angaben zufolge aus gerichtsinternen Gründen verschoben und ist nun für den 1. Oktober angesetzt.