Mit einem stationären Krankenzusatztarif sollen GKV-Versicherte im Krankenhaus wie Privatversicherte gestellt werden. Nun hat die Württembergische Krankenversicherung eine neue stationäre Krankenzusatzversicherung auf den Markt gebracht.
Diese Leistungen übernimmt der Versicherer nun:
- Wahlleistungen bei einer Anschlussheilbehandlung
- Besondere Verpflegungsarten, Sanitärzelle, Telefon, Internet, Radio- und TV-Geräte
- Verzicht auf die allgemeine Wartezeit
- Beleghebammen und -entbindungspfleger
- Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
- Transportkosten für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands
Diese Leitungen hat die Württembergische verbessert:
- Übernachtung der Eltern im gleichen Raum bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (bisher: 10. Lebensjahr)
- 30 Euro Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf die Unterbringung im Zweibettzimmer, 50 Euro (bisher: 30 Euro) bei Verzicht auf die wahl- und belegärztlichen Leistungen
- Bei einer geplanten Krankenhausbehandlung im Ausland werden Aufwendungen bis 150 Euro je Verweiltag erstattet (bisher: 75 Euro). Akute Fälle im Krankenhaus sind auch weiterhin nicht begrenzt.