„Nicht vereinbar mit unseren rechtlichen Vorgaben“

PKV-Verbandschef zu Beitragsvorteilen durch Fitness-Tracker

Die Hessische Landesregierung befürchtet aktuell, dass es durch die Vielzahl an Fitness-Trackern hierzulande in Zukunft zu Beitragsvorteilen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) kommen könnte. Der Geschäftsführer Politik im PKV-Verband, Timm Genett, gibt aber Entwarnung: Die Sorge einer Entsolidarisierung in der Tarifwelt der PKV sei völlig unbegründet, sagte er in einem Interview. Hier kommen die Details.
© Justin Sullivan / Staff / Getty Images
Mit der Smartwatches wie der Apple Watch kann man Herzschlag, Schritte & Co. messen.

Fitness-Armbänder, Smartwatches und Co. – immer mehr Menschen steigen in den Trend ein, die eigene Gesundheit am Handgelenk zu tracken. Bereits 2016 haben sich die Verbraucherschutzminister der Länder mit „Telematik-Tarifen im Versicherungsbereich“ auseinandergesetzt. Die Befürchtung: Die vielen Tracker könnten zu Beitragsvorteilen in der PKV führen. Zwar gab der PKV-Verband schon damals Entwarnung. Doch erst kürzlich äußerte die Landesregierung Hessen erneut diese Sorgen.

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„Die Kritiker befürchten eine Entsolidarisierung innerhalb der PKV-Tarifwelt“, erklärt Timm Genett, Geschäftsführer Politik im PKV-Verband, im Interview auf „PKV.de“. Sie fordern daher, dass die Bundesregierung die Erhebung von Gesundheitsdaten für die Tarifgestaltung für unzulässig erklärt. Diese Sorgen seien aber unbegründet, so Genett. Denn: „Schon ein Blick auf unsere Kalkulationsvorschriften zeigt, dass es sich um eine Phantom-Debatte handelt: PKV-Tarife, die ein individuelles Gesundheitsmonitoring mit günstigeren Beiträgen belohnen, sind schlicht nicht vereinbar mit unseren rechtlichen Vorgaben.“

Per Gesetz sei geregelt, dass der PKV-Beitrag sich nach „Alter, Gesundheitsrisiko und Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kalkuliert“, so der Verbandsmann. „Bestimmte Verhaltensmerkmale kann ein Unternehmen zwar theoretisch bei der Risikoprüfung berücksichtigen, sofern es dafür statistisch valide Daten gibt. Nach Vertragsschluss dürfen Änderungen des individuellen Risikos aber keine Beitragsänderungen mehr nach sich ziehen.“

Keine zu strikte Regulierung

Genett warnt die Politik davor, eine zu scharfe Regulierung einzuführen. „Aus unserer Sicht sind sehr wohl Anreize sinnvoll, die Potenzial für die Gesundheit der einzelnen Versicherten und für die finanzielle Entlastung des Kollektivs bieten.“

Und weiter: „Viele PKV-Tarife setzen beispielsweise Beitragsrückerstattungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens ein. Soweit dadurch Verhaltensweisen motiviert werden, die es ohne diesen Anreiz nicht gegeben hätte, wäre das letztlich ein Beitrag zur Prävention.“ Es gehe weniger um Wettbewerb als um Prävention, weniger um Selektion als um optimales Versorgungsmanagement, findet Genett.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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