Statutory health insurance companies in this country can expect some improvements in the future. Reason for this is the revision of the approximately 32,500 products comprehensive directory by the GKV-Spitzenverband. This has been adapted to the medical and technical developments.
„Ab sofort müssen alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen“, erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands eine Neuerung. Und weiter: „Neben der neu eingeführten Informationspflicht bietet das überarbeitete Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis allen Versicherten eine höhere Produktqualität und gestärkte Versichertenrechte.“
Einige Beispiele für diese Verbesserungen sind:
- Mit dem motorbetriebenen und computergesteuerten Exo-Skelett könnten Querschnittsgelähmte aufstehen, sich hinsetzen, stehen und gehen.
- Mechatronische Fußpassteile und Kniegelenke würden Versicherten dazu verhelfen, sicherer zu gehen, sie senkten das Sturzrisiko und erhöhten die Bewegungsmöglichkeiten.
- Mit myoelektrisch gesteuerten Armprothesen, die mithilfe von elektrischer Energie angetrieben werden und die noch vorhanden Muskelspannungen des Armstumpfes verstärken, könnten Nutzerinnen und Nutzer besser greifen und Gegenstände halten.
- Das Eigengewicht von Rollatoren dürfe 10 Kilogramm nun nicht mehr überschreiten; damit werde die alltägliche Benutzung leichter. Zu mehr Sicherheit trügen darüber hinaus Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren bei.
„Die Hilfsmittelversorgung für GKV-Versicherte ist auf einem hohen Niveau – auch im internationalen Vergleich. Wir wissen natürlich, dass es weiterhin viel zu tun gibt“, so Kiefer. „Deshalb sind wir kontinuierlich mit allen Akteuren im Gespräch.“