Einiges Licht, einiger Schatten

AfW findet Koalitionsvertrag nur mittelprächtig

Beim Branchenverband AfW zeigt man sich erleichtert: Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD will Beratung mit Provision und mit Honorar gleichberechtigt lassen. Das Provisionsverbot ist vom Tisch. Es ist eine der guten Nachrichten im Koalitionsvertrag. Anderes vermisst der AfW schmerzlich.
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Das ist ein richtiges Signal – auch wenn der Betrag eher symbolisch ist“
© AfW
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Das ist ein richtiges Signal – auch wenn der Betrag eher symbolisch ist“

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung kann sich mit dem inzwischen vorliegenden Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD nicht so richtig anfreunden. Man erkenne zwar „erste positive Ansätze“, heißt es in einer Stellungnahme. Doch der Wille zu grundlegenden Reformen in den drei Säulen der Altersvorsorge sei nicht zu erkennen. Mehr zum Koalitionsvertrag lesen Sie hier.

Vor allem in der gesetzlichen Rente steckt der Teufel im Detail. „Die Festlegung auf ein Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 mag auf den ersten Blick Sicherheit vermitteln – tatsächlich ist sie Ausdruck politischer Untätigkeit und folgt auch nicht dem dringenden Reformaufruf maßgeblicher Ökonomen noch in den letzten Tagen. Wenn die entstehenden Mehrausgaben allein über Steuermittel ausgeglichen werden, droht die umlagefinanzierte Rente zur steuerfinanzierten Sozialleistung zu verkommen“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Anmerkung: Schon heute fließen 120 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rentenversicherung.

Mehr zum Thema

Koalitionsvertrag 2025: Die Pläne für Rente und Altersvorsorge

Wer hätte gedacht, dass es mal nicht nur ums Geben geht, sondern auch darum, wo…

AfW sorgt sich ums Altersvorsorgedepot und andere Reformen

Der nachfolgende Text ist eine Stellungnahme des AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung zum Aus der Ampel-Koalition: Die Entwicklungen…

AfW und BVK lehnen EU-Pläne für Provisionsverbot ab

Die deutsche Finanzlobby zeigt sich entsetzt darüber, dass in der Europäischen Union (EU) das Provisionsverbot…

Die (wenigen) Ausführungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind dem AfW zu vage. Digitalisierung, Vereinfachung und Portabilität seien zwar sinnvolle Ziele, ersetzten aber keine konkrete Strategie, um die bAV in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten. Außerdem erwähne man nicht die wichtige Rolle unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler.

Erwärmen kann sich der AfW indes für die Frühstart-Rente, die 2026 losgehen soll. Jedes Kind bekommt dann vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot“.

„Das ist ein richtiges Signal – auch wenn der Betrag eher symbolisch ist. Entscheidend wird sein, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgt – insbesondere mit Blick auf die Auswahl der Produkte und deren Beratung“, so Wirth.

„Provision und Honorar nebeneinander erhalten“

Erleichtert zeigt sich der Verband aber ganz besonders in Bezug auf das Thema Provision. Denn die soll weiter erlaubt bleiben. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung werden wir nebeneinander erhalten. Wir wollen prüfen, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Bafin) derzeit ausreichen, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.“

Norman Wirth zeigt sich darüber erfreut, verteilt aber auch einen kleinen Seitenhieb in Richtung SPD: „Es ist ein starkes Signal, dass beide Vergütungsmodelle anerkannt werden. Entscheidend ist nun, dass daraus auch eine faire Regulierungspraxis folgt – ohne ideologische Schlagseiten, die bei einer Übernahme des Finanzministeriums und damit auch der Verantwortung für die Bafin nicht völlig unwahrscheinlich sind.“

Auch zwei weitere Aspekte treffen beim AfW auf Wohlgefallen. Nämlich, dass …

  • die Koalition Lücken in der Regulierung von Kryptowerten, dem grauen Kapitalmarkt und Schattenbanken schließen will
  • eine verpflichtenden Elementarschadenversicherung mit staatlicher Rückversicherung und Opt-out-Möglichkeit kommen soll

Letzterer Punkt bezieht sich ausdrücklich auf neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen. Sie soll es nur noch mit Elementarschadenabsicherung geben.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia