„Nur weil etwas anzugeben ist, ist es nicht unbedingt negativ“
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss vorliegende Erkrankungen angeben. Bei vielen Kunden besteht dabei die Sorge, dass sie abgelehnt werden, es einen Ausschluss des Risikos gibt, oder sie einen Zuschlag zahlen müssen. Aber welche Krankheiten und Diagnosen bergen diese Gefahr tatsächlich? Die Antwort hat Versicherungsmakler Sven Henning.
Ein Rollstuhlfahrer steigt mit Hilfe in einen Bus ein: Wenn jemand seine Arbeitskraft für den Fall der Fälle mit einer BU absichern will, muss er vorher eine Risikoprüfung durchlaufen.
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