Entlastung im Jahresendgeschäft

BU-Verträge können 2023 wieder aufs Vorjahr rückdatiert werden

Der Dezember bereitet vielen Maklern Stress – gelingt es, die epische Gesundheitshistorie des Kunden noch bis Jahresende vernünftig aufzubereiten? Entlastung bringt nun eine Nachricht zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Weil der Höchstrechnungszins 2023 gleich bleibt, können Neuabschlüsse bei vielen Gesellschaften sogar noch bis Mitte 2023 rückdatiert werden auf den 1. Dezember 2022. Darauf weist der Versicherungsmakler Tobias Bierl hin.
© privat
Makler Tobias Bierl

Hier geht es zum Blog-Beitrag auf finanzberatung-bierl.de.

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