Für eine Kapitalabfindung in der bAV gilt der ermäßigte Steuersatz
Einmalzahlungen von Pensionskassen und monatliche Rentenzahlungen aus einer bAV sind steuerlich gleichgestellt. Für beide Fälle gelte die sogenannte Fünftelregelung. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 5 K 1792/12). Warum eine ehemalige Bankangestellte gegen ihr Finanzamt klagte und warum das Gericht ihr Recht gab.
Hier lesen Sie mehr über das Urteil zur Besteuerung von bAV-Zahlungen.
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