Schutz im Ehrenamt

Wie sich Helden im Alltag richtig versichern

Sie retten, löschen, trösten und bringen anderen das Schwimmen bei – ohne Menschen mit Ehrenamt würde in Deutschland nicht viel gehen. Doch die Akteure sollten gut versichert sein. Wie das geht und warum es ausgerechnet bei der Feuerwehr oft scheitert, erklären wir hier.
Feuerwehrmann in Atemschutzausrüstung: Lücken im Versicherungsschutz
© picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Feuerwehrmann in Atemschutzausrüstung: Lücken im Versicherungsschutz

Hin und wieder geschehen Dinge, die das Gerechtigkeitsempfinden auf eine harte Probe stellen. Zum Beispiel der Fall eines freiwilligen Feuerwehrmannes aus Bayern. Bei einem Einsatz beschädigte er den Drehleiterkorb. Per Schreiben forderte ihn seine Heimatstadt daraufhin auf, einen Betrag in Höhe von etwa 135.000 Euro zu überweisen. Das konnte er nicht – und rutschte in die Privatinsolvenz.

Diesen Fall schildert der Versicherungsmakler Jan Harder von FVK Feuerwehrservice aus Nienhagen nahe Rostock. Er ist wie sein Kollege Ronny Opitz seit über 23 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow.

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In einem Artikel umriss er diese Aufgabe einmal so: „Ehrenamtler, die Menschenleben retten, die ihre Freizeit für das Ehrenamt hergeben und die ihre Familien bei einem Einsatz mit ungewissem Ausgang besorgt zu Hause zurücklassen.“ Hinzuzufügen wäre noch: Und die im Notfall alleingelassen werden, wie der bayerische Kamerad.

Nicht nur bei der Feuerwehr, auch in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft (siehe Grafik), sind Menschen unentgeltlich über ein Ehrenamt aktiv. Sie bringen anderen etwas bei, sie kümmern sich, sie helfen. Und sie nehmen dafür kein Geld.

Wie und warum sich Menschen in Deutschland in einem Ehrenamt engagieren (Quelle: Deutsche Freiwilligensurvey)
Wie und warum sich Menschen in Deutschland in einem Ehrenamt engagieren (Quelle: Deutsche Freiwilligensurvey)

Eine Definition fürs Ehrenamt liefert die Allianz auf ihrer Internet-Seite: Es sei eine Form des wohltätigen Engagements, freiwillig, in der Regel unentgeltlich und kontinuierlich ausgeübt. Es komme Menschen, der Gemeinschaft, Tieren oder der Natur zugute. Menschen, die so etwas wichtiges tun und denen dabei etwas zustößt oder ein Fehler unterläuft, müsste doch jemand schützen, oder?

Gesetzliche Unfallversicherung sichert viel ab

Bei vielen Ehrenämtern ist das auch grundsätzlich der Fall. So schwebt über allem die gesetzliche Unfallversicherung (UV) mit zahlreichen Unfallkassen als Träger. Unter anderem übernimmt sie nach Unfällen Kosten für Reha-Maßnahmen, zahlt Verletzten- und Pflegegeld beziehungsweise Geld an Hinterbliebene. Wird jemand durch einen Unfall im Ehrenamt erwerbsunfähig, zahlt sie sogar eine lebenslange Rente.

Gesetzlich versichert sind automatisch und kostenlos Ehrenamtliche zum Beispiel in Rettung, Wohlfahrtspflege, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Bildungswesen und Kirchen. Wer nicht darunterfällt, ist möglicherweise über einen gemeinnützigen Verein oder eine andere Einrichtung gesetzlich unfallversichert – bei Sportvereinen ist das üblich – oder direkt freiwillig.

Seite 2: Ein Wirrwarr aus Regeln und Ausnahmen

Zusätzlich decken die meisten Bundesländer Nichtversicherte über Gruppenverträge mit Versicherern ab. Ein Beispiel ist Hessen, das dafür mit der SV Sparkassenversicherung zusammenarbeitet. Am Ende ist alles ein enormer Wirrwarr aus Regeln und Ausnahmen, Trägern und Bundesländern, den man im Grunde nur durch Nachfragen entheddern kann.

Deutlich einfacher ist es beim Haftpflichtschutz, denn den gibt es per Gesetz gar nicht. Ehrenamtliche können aber über Trägerorganisationen oder Vereine (nachfragen!) versichert sein. Außerdem haben oft Gemeinden oder Kommunen, aber auch alle Bundesländer Sammelversicherungen abgeschlossen.

Und am Ende sollte sowieso jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung haben. Die deckt seit einigen Jahren explizit auch Ehrenämter ab. Die Ausnahme dazu folgt später im Text.

BU-Versicherung füllt eine bedeutende Lücke

Damit wären schon die beiden wichtigsten Versicherungen für Ehrenamtliche erwähnt. In einer ähnlichen Liga spielt die – ohnehin ungemein wichtige – Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV).

Das zunächst nicht ganz logisch klingen, denn die gesetzliche Unfall zahlt ja schon eine Rente, wenn jemand nach einem missglückten ehrenamtlichen Einsatz nicht mehr arbeiten kann. Doch die ist auf zwei Drittel vom Brutto-Einkommen der vergangenen zwölf Monate gedeckelt.

Vor allem für Selbstständige kann das schlecht sein, wenn sie durch ein schwaches Geschäftsjahr oder hohe Investitionen mal unterdurchschnittliche Zahlen geschrieben haben. Das interessiert die Gesetzliche dann herzlich wenig. Die private BUV zahlt dagegen, was im Vertrag steht.

„Fiese Haftung im Ehrenamt“

Nicht für jeden wichtig, aber mitunter teuer ist dagegen das, was der Versicherungsmakler Andreas Rauch auf seiner Internet-Seite „die fiese Haftung im Ehrenamt“ nennt. Er weist darauf hin, dass ehrenamtliche Vorstände, etwa in einem Verein, gesamtschuldnerisch und mit dem Privatvermögen haften. Immerhin ist die Sache bei „unentgeltlich tätigen Organmitgliedern“ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Risiko bleibt trotzdem.

Rauch berichtet etwa von einem Anglerverein, dessen Vorstand vergessen hatte, die Teichpacht zu verlängern. Und richtig teuer kann es werden, wenn es der Vorstand versemmelt, rechtzeitig öffentliches Fördergeld zu beantragen.

Was Feuerwehrleute im Einsatz tun, außer löschen (Quelle: Deutscher Feuerwehr Verband)
Was Feuerwehrleute im Einsatz tun, außer löschen (Quelle: Deutscher Feuerwehr Verband)

Will der Verein dann den Schaden ersetzt bekommen, kann dem Vorstand eine Directors-&-Officers-Police helfen, kurz D&O. „Eine D&O-Versicherung gleicht nicht nur den finanziellen Eigenschaden des Vereins aus, sondern hilft auch, den Vereinsfrieden wiederherzustellen“, schreibt Rauch. Außerdem helfe sie dabei zu prüfen, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. In diese Richtung zielt auch eine Rechtsschutzversicherung, die bei juristischem Knatsch beispringt.

Damit wäre alles schon ganz gut gesichert. Doch das Beispiel des bayerischen Feuerwehrmanns zeigt das große Aber. Ihm kam eine Standardklausel in der privaten Haftpflichtversicherung in die Quere.

Seite 3: Das hoheitliche Ehrenamt

Zwar decken solche Verträge ausdrücklich auch Schäden ab, die Versicherte im Rahmen eines Ehrenamts anrichten. Doch ebenso ausdrücklich schließen sie sogenannte hoheitliche Ehrenämter davon aus. Zu denen gehören beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister und: die Freiwillige Feuerwehr.

Rechts abbiegen nur im Schritttempo?

Zwar sind Feuerwehrleute über Gemeinden und Kommunen haftpflichtversichert, das beschränkt sich aber nur auf leichte Fahrlässigkeit. Warum ist das schlecht? Feuerwehrmann Harder nennt ein Beispiel: „Feuerwehrautos müssen auch während der Einsatzfahrten beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Das kostet aber viel zu viel Zeit.“ Also fahren sie schneller – und handeln damit rein rechtlich gesehen grob fahrlässig.

Es sind solche Spitzfindigkeiten, die Harder und Opitz schon vor Jahren auf den Plan riefen. Seitdem sind sie damit beschäftigt, mit Versicherern passgenaue Konzepte für Feuerwehren, aber auch andere Rettungsorganisationen wie das Technische Hilfswerk zu entwickeln.

Das ist aufwendig, aber erfolgreich. Ergebnis ist zum Beispiel ein Konzept mit dem passenden Titel Alltagshelden-Haftpflichtversicherung. Sie umfasst – im Gegensatz zu Verträgen von Gemeinden und Kommunen – nicht nur leichte, sondern sogar grobe Fahrlässigkeit.

Benzin-Klausel beachten

Sogar das anderswo regelmäßig ausgeschlossene „Führen fremder Fahrzeuge“, auch bekannt als Benzin-Klausel, deckt sie mit ab.

Auch ein Konzept zur BUV haben die Makler im Angebot. Denn herkömmliche Verträge schließen etwa „bewusstes In-Gefahr-Bringen“ gern aus, weiß Harder. Doch nichts anderes tun ja solche Alltagshelden. Also schloss er diesen Ausschluss in seinem Konzept aus.

Und das ist nur ein Punkt von mehreren. Demnächst soll auch eine Alltagshelden-Unfallversicherung folgen. „Die Unfallkassen versichern zwar alle Feuerwehrleute, aber eben nicht gut“, sagt Jan Harder. Der nicht selten durch Rauch verursachte Krebs und Schäden an der Psyche seien zum Beispiel als Berufskrankheit nicht anerkannt. Harder: „Das ist ein Riesendefizit.“

Wie das weitergeht, dürfte auch für Gerrit Muntschick interessant sein. Der Makler ist Vorstandschef des Versicherungs- und Finanzmakler Verbands Sachsen und hat ein Problem. Der Verband hatte vor Jahren mit der Generali das „Unfalldeckungskonzept FFW“ abgeschlossen, eine wirklich passende Gruppenunfallversicherung war das.

Doch seit einigen Umbauten betreut die Generali-Tochter Dialog Sach die Policen – und schließt keine neuen mehr ab. „Wir reisen jetzt herum und fragen, wer so etwas machen würde. Offene Türen finden wir dabei nicht“, sagt Muntschick. Immerhin sei ein bestimmter Makler-Versicherer zumindest schon am Rechnen.

Es wäre sicherlich zu begrüßen und würde der Branche gut zu Gesicht stehen, kämen noch weitere hinzu. Denn sie würden damit Menschen helfen, die sich für andere in Gefahr bringen. Alltagshelden eben.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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