Krankenversicherung

Die sieben größten Irrtümer zur bKV

Rund um die betriebliche Krankenversicherung (bKV) halten sich zahlreiche Vorurteile und Irrtümer. So glauben zum Beispiel viele, dass es sich dabei um eine Form der Betriebskrankenkasse handelt. Die sieben größten Irrtümer haben wir hier für Sie zusammengefasst.
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Die betriebliche Krankenversicherung deckt inzwischen einen umfangreichen Leistungskatalog ab – nicht nur die Zahnzusatzversicherung.

Irrtum Nr. 1: Die bKV ist eine Art Betriebskrankenkasse

Falsch. Richtig ist: Die bKV ist eine Zusatzversicherung für gesetzlich oder privat krankenversicherte Angestellte eines Unternehmens. Der Betrieb schließt mit einer Versicherung einen Gruppenvertrag, der es den Beschäftigten ermöglicht, die Leistungen der bKV zu nutzen. Die Beiträge zahlt entweder der Arbeitgeber (Arbeitgeberfinanzierung) oder die Angestellten selbst (Arbeitnehmerfinanzierung). Mischformen sind möglich.

Irrtum Nr. 2: Auf Beiträge müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden

Falsch. Richtig ist zwar, dass Zuwendungen des Arbeitgebers zur bKV von 2014 bis Ende 2019 als Barlohn galten und entsprechend versteuert werden mussten. Das ist aber vorbei. Nach mehreren Urteilen des Bundesfinanzhofs stuft das aktuelle Jahressteuergesetz solche Zuwendungen nun als Sachlohn ein – und der ist steuerfrei bis zu einem Betrag in Höhe von 44 Euro. Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss die Zuwendung als Versicherungsschutz gewähren. Handelt es sich um einen Geldzuschuss, werden darauf nach wie vor Steuern fällig.

Irrtum Nr. 3: Die bKV bietet vor allem Zahntarife

Falsch. Richtig ist: Die bKV deckt inzwischen einen umfangreichen Leistungskatalog ab, der individuell auf jedes Unternehmen abgestimmt werden kann. Die wichtigsten Gesundheitsbausteine – neben der Zahnzusatzversicherung – sind unter anderem:

  • Pflegezusatzversicherung
  • Ambulante Zusatzversicherung
  • Vorsorgezusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Heilanwendungen wie Massagen und Krankengymnastik
  • Alternative Heilmethoden

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Irrtum Nr. 4: Eine bKV ist teuer

Falsch. Richtig ist: Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang der bKV. Zum Teil liegen sie unter einem Prozent der betrieblichen Lohn- und Gehaltssumme.

Irrtum Nr. 5: Eine bKV ist nur etwas für Großunternehmen

Falsch. Richtig ist: Gerade wegen der großen Flexibilität beim Leistungsumfang und bei der Prämienhöhe eignet sich die bKV auch für kleine und mittlere Unternehmen, die mit diesem Angebot ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen möchten.

Irrtum Nr. 6: Eine bKV verursacht hohen Verwaltungsaufwand

Falsch. Richtig ist: Verwaltungsaufwand entsteht vor allem am Anfang. Sowohl Makler als auch Versicherer unterstützen Betriebe aber bei der Ausarbeitung und Implementierung einer individuell abgestimmten bKV. Experten helfen vor Ort bei der Umsetzung.

Irrtum Nr. 7: Für Makler und Vermittler ist der Bereich bKV nicht interessant

Falsch. Richtig ist: Der gesamte Bereich der bKV bietet enormes Marktpotenzial. Und: Viele Makler glauben irrtümlich, dass es hier im Vergleich zu anderen Zusatzversicherungen nur 50 Prozent Vergütung gibt. Das ist jedoch schon seit einiger Zeit nicht mehr der Fall. Die Vergütung entspricht der Regelung bei Einzelversicherungen.

Autor

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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