Die Rating-Agentur Assekurata hat sich mit dem Beratungsunternehmen „Biometrie Expertenservice“ zusammengetan und ein neues Verfahren zur Bewertung von Grundfähigkeitsversicherungen entwickelt. Dafür komme ein detailliertes Prüfraster zum Einsatz, „das insbesondere die Leistungsauslöser der Versicherung auf kundenfreundliche und praxistaugliche Formulierungen abtestet“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung.
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Für viele Lebensversicherer zählt diese Tarifsparte zu den aktuellen Hoffnungsträgern. Laut der aktuellen Assekurata-Marktstudie zu Überschussbeteiligungen und Garantien messen ihr knapp 80 Prozent der befragten Anbieter positive oder sehr positive Wachstumserwartungen für 2021 bei. Demgegenüber äußerte sich kein einziges Unternehmen negativ oder gar sehr negativ zu den Zukunftsperspektiven dieses Produktsegments.
Aber: Um bestehende Chancen im Neugeschäft zu nutzen und sich mit einem individuellen Angebot im Markt zu positionieren, überarbeiten derzeit viele Lebensversicherer ihre bestehenden Grundfähigkeitstarife oder führen neue ein. „Als Folge davon sind die Tarifstrukturen und Versicherungsbedingungen am Markt sehr unterschiedlich“, kommentiert Arndt von Eicken, Managing-Analyst bei Assekurata.
Zahl der versicherten Grundfähigkeiten allein, sagt noch nichts aus
Eine Grundfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung bei Verlust bestimmter Fähigkeiten. Sie leistet, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit oder eines schweren Unfalls körperlich so eingeschränkt ist, dass er eine fundamentale Fähigkeit verliert. „Die reine Anzahl an versicherten Fähigkeiten ist aber noch kein Qualitätsmerkmal“, so von Eicken weiter. „Vielmehr kommt es darauf an, dass die Auslöser, die zu einer Leistung des Versicherers führen, in den Bedingungen eindeutig, nachvollziehbar und praktikabel definiert sind.“
Zur Verdeutlichung erklärt Philip Wenzel, Geschäftsführer des Biometrie Expertenservice und Spezialist für die Absicherung biometrischer Risiken, das Beispiel der Tastaturbedienung als Nachweis für den Handgebrauch: „Eine Tastatur ist so konzipiert, dass sie mit allen zehn Fingern bedient werden kann. Ein Versicherer könnte für den Leistungsnachweis aber womöglich vorsehen, dass ein Kunde innerhalb von zehn Minuten weniger als fünf Wörter tippen kann. Die Anforderung an den Leistungsauslöser wäre für den Kunden dann unrealistisch hoch.“ Dies führe spätestens im Leistungsfall zu Irritationen, so Wenzel.
Aus Sicht der Experten wird man dem Profil einer Grundfähigkeitsversicherung ohnehin nicht gerecht, wenn man sie nur als bezahlbare (weil leistungsschwächere) Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung einordnet. „Ihrem Wesen nach hat die Grundfähigkeitsversicherung überhaupt keinen Bezug zum Beruf, sondern sieht dann eine monatliche Rentenzahlung vor, wenn bestimmte Alltagsfähigkeiten eingeschränkt sind“, klärt Arndt von Eicken auf. Damit könne sie auch Kosten auffangen, wenn ein Versicherter nicht im Arbeitsumfeld, sondern in der Freizeit gesundheitlich eingeschränkt ist.
Noch kein Standard am Markt in Sicht
Laut Assekurata sind die Versicherer weit entfernt von einem marktdeckenden Standard in Sachen Versicherungsbedingungen. Auch in den Prospektunterlagen seien häufig pauschale Schlagwörter zu finden, die einen universellen Versicherungsschutz suggerierten, aber keinen Rückschluss auf die eigentliche Qualität zuließen.
Das neue Bewertungsverfahren umfasst deshalb 50 Detailkriterien, die den folgenden zehn Hauptkriterien zugeordnet sind:
- Verlust der Grundfähigkeit
- Leistungsauslöser
- Leistungsbewertung
- Ausschlüsse und Wiedereinschlüsse
- Wechseloption
- Allgemeine Bestimmungen
- Leistungsarten
- Zahlungshilfen
- Besonderheiten und Erweiterungen
- Transparenz
Ein erstes Unternehmen hat sich dem Bewertungsverfahren bereits gestellt: die Dortmunder Lebensversicherung. Ihr neu aufgelegter Grundfähigkeitstarif „Plan D – Die 3“ erhielt hierbei die Note sehr gut (1,4). „Diese Tarifvariante zeichnet sich besonders durch den Baustein „Die Arbeit“ aus. Hierbei wird eine echte Möglichkeit zur Arbeitskraftabsicherung geschaffen, falls der Versicherte nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann“, betont Analyst von Eicken.
Die Variante „Die 2“ sei bedingungseitig größtenteils identisch. Allerdings sei der Baustein „Die Arbeit“, ebenso wie die Erkrankungen Schwere Depression und Schizophrenie, nicht versicherbar. Insgesamt führte dies zur Note gut (1,7).