Datenauswertung

GDV stellt sieben BU-Fakten vor

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt – und damit zu einem Kerngebiet im Beratungsalltag von Versicherungsvermittlern. Der Versicherungsverband GDV hat nun sieben aktuelle Kennzahlen aufbereitet, die sich auch gegen das ein oder andere Vorurteil richten dürften.
© picture alliance / Winfried Rothermel | Winfried Rothermel
Ein Rollstuhlfahrer fährt über Kopfsteinpflaster: Im Schnitt wird jeder vierte Deutsche im Laufe seines Lebens berufsunfähig.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sieben Fakten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zusammengetragen, um so auf die Bedeutsamkeit einer BU-Absicherung hinzuweisen – darunter auch wichtige Zahlen, um möglichen Vorurteilen über die BU entgegenzutreten.

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Erstens: BU-Anbieter leisteten zuverlässig

Laut dem GDV werden 81 Prozent der Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente von den Anbietern bewilligt. Lehnten Versicherer einen Leistungsantrag ab, liege das in den meisten Fällen daran, dass die versicherte Person noch zu mindestens 50 Prozent ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehe. Im Jahr 2019 sei dies in knapp der Hälfte aller Ablehnungen der Grund gewesen.

Weitere 12 Prozent der Antragsstellenden hätten im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert – etwa weil es ihnen gesundheitlich wieder besser gegangen sei. Und in 13 Prozent der Fälle sei eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht die Ursache für eine Ablehnung gewesen.

Vor Gericht landen laut dem Verband nur wenige Fälle; nur 2,3 Prozent in 2020. Hiervon seien 58 Prozent der Verfahren mit einem Vergleich beendet worden, in 12 Prozent der Fälle habe ein Gericht dem Versicherungskunden Recht gegeben. In einem Viertel der Fälle (25 Prozent) habe das Gericht die Entscheidung des Versicherers bestätigt.

Zweitens: Gutachten seien selten – und oft zum Wohle der Versicherten

Viele Verbraucher fürchten Versicherungsgutachter, sollte es zu einem Leistungsantrag kommen. Das muss nicht sein, wie der GDV betont. Denn: In nur 6 Prozent der Fälle hätten die Unternehmen 2019 ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Vor allem bei komplexen Fällen könne jedoch eine fachärztliche Beurteilung erforderlich sein. Die gute Nachricht für Kunden: Mit 60 Prozent entscheide der Versicherer nach einem Gutachten zumeist positiv für die Versicherten.

Drittens: Zwischen drei und vier Monaten für Beschaffen und Prüfen der Unterlagen einplanen

Laut dem GDV lagen 2019 durchschnittlich 103 Tage zwischen der Antragsstellung und der Entscheidung des Versicherers. Die meiste Zeit gehe für das Einholen medizinischer Beurteilungen drauf. Zudem bräuchten die Antragsteller Zeit, um alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sobald alle Unterlagen vorlägen, benötigten die BU-Versicherer für die Entscheidung im Schnitt neun Tage.

Viertens: Jeden Vierten trifft es

Das wohl wichtigste Argument für eine BU: Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, sei sehr hoch, so der Verband. Für privat abgesicherte Personen liegt sie laut GDV bei 25 Prozent. Dazu stützt sich der Verband auf eine entsprechende Analyse der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) von 2018.

Fünftens: Die Psyche ist Hauptursache

Psychische Erkrankungen sind nach wie vor am häufigsten Grund dafür, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine GDV-Auswertung zeigt: Im Jahr 2019 war die Psyche in 29 Prozent der Fälle verantwortlich – und das ist auch nach wie vor der Fall (wir berichteten). Frauen (33 Prozent) sind laut dem GDV etwas häufiger betroffen als Männer (26 Prozent).

Erkrankungen am Bewegungsapparat machen dem Verband zufolge indes 19 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit aus. Krebs sei ebenfalls mit 19 Prozent häufiger Anlass für eine BU-Rente. Und erneut: Bei Frauen (23 Prozent) öfter als bei Männern (15 Prozent).

Sechstens: Die meisten BU-Anträge werden bewilligt

Laut dem GDV bekommen die allermeisten Verbraucher, die eine BU abschließen wollen, diese nach der Gesundheitsprüfung auch bewilligt – und das ohne Zuschläge oder Leistungsausschlüsse. Nur in 3 Prozent der Fälle werde ein Zuschlag auf die Prämie erhoben. Etwas häufiger, in 10 Prozent der Fälle, komme es jedoch zu bestimmten Leistungsausschlüssen. Typisches Beispiel sei hier eine chronische Vorerkrankung.

Weitere 4 Prozent der Anträge würden zudem nicht weiter verfolgt, weil sich die Interessenten während des Verfahrens nicht zurückmeldeten. Lediglich 4 Prozent aller Anträge auf Versicherungsschutz lehnten die Unternehmen ab. Häufigster Grund: Ein zu hohes oder nicht kalkulierbares Risiko.

Quelle: GDV
Siebtens: Durchschnittsalter bei Abschluss sind 28 Jahre

Eine BU zum 28. Geburtstag – das ist tatsächlich gar nicht so abwegig, wie die GDV-Zahlen aus dem Jahr 2019 weiter zeigen. Denn im Schnitt sind die Deutschen 28 Jahre alt, wenn sie eine BU-Police abschließen. Die versicherte Gesamtrente habe dabei rund 12.900 Euro bei Hauptversicherungen. Das ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. 2018 betrug die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ungefähr 12.500 Euro pro Jahr.

Allgemein gilt jedoch das altbekannte Sprichwort „je früher, desto besser“. Denn Schüler, Azubis und Studierende leiden selten unter Vorerkrankungen, die ansonsten zu einem Prämienaufschlag oder gar Ausschluss führen. Durch die Einstufung in einen günstigen Tarif ist der Beitrag für junge Menschen niedriger. Zudem gibt es in der Regel keine neue Gesundheitsprüfung beim Eintritt in das Berufsleben oder bei einem Berufswechsel.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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