Betriebliche Altersversorgung

Beispiel Arzthelferinnen – warum wir ein Obligatorium brauchen

Cordula Vis-Paulus berät seit Jahren erfolgreich zum Thema betriebliche Altersversorgung. In einer Berufsgruppe kommt sie dabei regelmäßig nicht weiter – trotz bedingungsloser Arbeitgeberfinanzierung und weiteren Vorteilen. Die Medizinischen Fachangestellten wollen einfach nicht anbeißen, schreibt sie in ihrem Kommentar. Für Vis-Paulus ein gutes Beispiel, warum es ein Obligatorium in der bAV braucht.
© privat
Cordula Vis-Paulus ist Expertin für die private und betriebliche Altersversorgung.

Am Ende meiner aktiven Beratungstätigkeit muss ich mir einmal Luft verschaffen. Es geht um die Berufsgruppe der Medizinischen Fachangestellten (MFA), die sich auch über zwölf Jahre, nachdem der erste Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) für die MFA in Kraft getreten ist, noch immer nicht mit ihrer finanziellen Zukunft beschäftigt.

Wie Sie vielleicht wissen, zeichnet sich der Tarifvertrag zur bAV für Medizinische Fachangestellte unter anderem dadurch aus, dass nach der Probezeit automatisch eine rein arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (76 Euro monatlich für Vollzeitkräfte) einzurichten ist. Die MFA kann darüber hinaus Bruttogehalt umwandeln und bekommt dazu weitere 20 Prozent vom Chef. So viel zur Theorie.

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In der Praxis trifft man meist auf Ärzte, die nicht nach Tarif bezahlen. Sie zahlen (meist unwesentlich) höhere Gehälter, womit sie ihrer Meinung nach nicht tarifgebunden sind – also auch keine bAV anbieten. Seit zehn Jahren empfehle ich den Ärzten, die bAV nach dem Muster des Tarifvertrags einzurichten.

Ich selbst bevorzuge zu verstehen, weshalb ich etwas tue, und versuche meinen Kunden, dieselbe Grundlage für ihre Entscheidung zu geben. Deshalb errechne ich mit den Mitarbeitern erst den Unterschiedsbetrag zwischen Gehalt und Rente, dann die Summe des benötigten Kapitals und zum Schluss, wie viel sie dafür ab sofort sparen müssen. Dazu nutze ich meine Belegschaftspräsentation, die sich seit vielen Jahren bewährt hat und die ich immer wieder an neuen Erkenntnissen ausgerichtet habe. In allen anderen Branchen können wir 60 bis 85 Prozent der Belegschaft auf dieser Grundlage versorgen.

Das Wissen zur bAV ist deutlich ausbaufähig

Lassen Sie uns hier nicht an Details hängen bleiben, ob die Lücke brutto oder netto ist, dass natürlich kein Geld „unters Kissen“ kommt und auch nicht, dass ein Zinsvertrag heute quatsch ist. Lassen Sie uns bei einfachen, für den gesunden Menschenverstand eines Laien, nachvollziehbaren Fakten bleiben.

Ich habe eine kleine (nicht repräsentative und zugegeben etwas provokativ formulierte) Umfrage unter den Medizinischen Fachangestellten gestartet (Mehrfachnennungen waren möglich). Schauen Sie sich mal das verblüffende Ergebnis an:

  • Immerhin 50 Prozent haben schon einmal etwas von bAV gehört, 75 Prozent sind sich dagegen nicht sicher ob vermögenswirksame Leistungen und bAV eventuell dasselbe sind.
  • Die Frage „Wie viel Geld brauchst Du in Summe, um Deine Rente zu finanzieren?” beantworten 75 Prozent so, dass sie sich darüber noch nie Gedanken gemacht haben. 50 Prozent glauben, dass ihnen 40.000 Euro reichen. 25 Prozent glauben, dass sie rund 150.000 Euro brauchen werden.
  • Nur 50 Prozent wissen, dass es einen Rechtsanspruch auf eine bAV gibt und nur 50 Prozent wissen, dass dieser Rechtsanspruch in jeder Betriebsgröße gilt. Was bAV ganz genau ist, traute sich keine der Befragten anzukreuzen.
  • Wie groß ist Deine Rentenlücke? 25 Prozent halten die Rentenlücke für eine Verschwörungstheorie, 50 Prozent denken an rund 500 Euro Lücke und 25 Prozent sagen „Ich arbeite Teilzeit und habe einfach kein Geld zum Sparen. Es wird eh nicht reichen. Ich habe resigniert.“
  • Wie viel musst Du ab sofort sparen, um später genug Geld zu haben? 50 Euro halten 75 Prozent für ausreichend, nur 25 Prozent denken an 300 bis 500 Euro.
  • Dass sie auch Kleinstbeträge sparen können, war 100 Prozent bekannt. Dass es in Deutschland ein steuerfreies Grundeinkommen gibt, bejahten 25 Prozent. Den KV/PV-Freibetrag und dass die Betriebsrente (der „Sockelbetrag“) auf Grundsicherung nicht angerechnet wird, wusste niemand.
  • Auf den Partner wollen sich 75 Prozent in der Rente verlassen.
  • Für Alleinerziehende ist die Vorstellung, dass im Fall des Ablebens die Kinder aus der bAV nur 8.000 Euro bekommen, eine extreme Hürde. (Diese Aussage gilt unabhängig vom ausgeübten Beruf, solange die Kinder noch nicht auf eigenen Beinen stehen. Erfahrungsgemäß haben die vormals alleinerziehenden Mütter diese Hürde nicht mehr, sobald ein Lebensgefährte zum Vererben da ist.)

In einem anderen Unternehmen geriet der Versuch, das Empfangspersonal (oft MFAs) über den Rechtsanspruch auf bAV, den Firmenzuschuss und natürlich die desaströse Versorgungssituation an sich, aufzuklären, zu einem völligen Fiasko: Trotz Weisung des Chefs haben 85 Prozent der Niederlassungen nicht einmal auf die Einladung reagiert – die unter Hinweis auf ihre arbeitsrechtliche Bedeutung erfolgte.

Ich erinnere mich noch an die Zeit vor 15 bis 20 Jahren. Damals war ich öfter in Arztpraxen unterwegs, mit demselben niederschmetternden Ergebnis. Den Arzthelferinnen ist einfach nicht zu helfen. Auch wenn die kurze Umfrage alles andere als repräsentativ ist, sie spiegelt wider, was wir bAV-Berater, Vermittler, Makler in Arztpraxen (meist) erleben.

Die Pflicht muss her

Resümee: Selbst mit bestem Wissen, mit den ausgefuchstesten Strategien, mit allen Siegeln, Zertifikaten, Auszeichnungen, exzellenten Kundenbewertungen meinerseits, mit viel Arbeitgeberzuschuss, mit bedingungslosem Arbeitgeberzuschuss, mit Unterstützung der Arbeitgeber, um eine gute Beratungsatmosphäre zu schaffen – es gelingt nicht, Arzthelferinnen zu versorgen.

Was mich zerknirscht ist neben dem gefühlten Misserfolg, dass diese Menschen im Alter auf meine (und Ihre, lieber Leser) Kosten leben werden. Denn die Grundsicherung dieser später auf Unterstützung angewiesenen Frauen (ja, es sind fast zu 100 Prozent Frauen) werden durch unsere Steuern finanziert werden.

Ich plädiere an dieser Stelle daher für ein Obligatorium. Ein Obligatorium, das die Arzthelferin nicht unterschreiben muss. Ein Obligatorium, das einfach eingerichtet wird. Denn an den Chefs und an mir liegt’s nicht.

Über die Autorin

Cordula Vis-Paulus ist gelernte Bankkauffrau, passionierte Geigerin, Expertin für private und betriebliche Altersversorgung, registrierte Finanzanlagenvermittlerin. Die Presse sieht in ihr die „bAV-Flüsterin“. Die Deutsche Wirtschaft (DDW) verlieh ihr 2019 den Wirtschaftspreis des Mittelstandes als „Innovator des Jahres 2019“ und ermittelte Cordula Vis-Paulus als Gewinnerin des „Social-Media-Awards“.

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Eine Antwort

  1. Endlich erhalten die politischen Befürworter eines Obligatoriums kompetente Unterstützung aus dem Vertrieb! Dann braucht es keine Provisionen und keinen Vertrieb und alle können entspannt ihren Ruhestand genießen.

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