Bafin zufrieden

bAV-Einrichtungen offenbar nicht zu teuer

Die deutschen Pensionskassen und Pensionsfonds können aufatmen. Nach einer umfassenden Untersuchung befindet die Finanzaufsicht Bafin ihre durchschnittlichen Gesamtkosten als nicht zu hoch.
Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn.
© picture alliance / | Daniel Kalker
Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn.

Die Kosten von Lebensversicherungen kritisiert die Finanzaufsicht Bafin schon seit Längerem und ihr Chef Mark Branson fordert weiterhin, dass sich endlich etwas ändern müsste. Bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), wie Pensionskassen und Pensionsfonds, sieht die Behörde hingegen hinsichtlich der Kosten keinen Handlungsbedarf.

Die EbAV sind bereits seit Langem verpflichtet, jährlich Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung inklusive ihrer Kosten an die Bafin zu übermitteln. Im vergangenen Jahr waren deutlich mehr Daten zu liefern, sodass eine umfassende Kostenanalyse möglich war.

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Etwa 70 große Pensionskassen und -fonds waren aufgerufen, alle expliziten und impliziten Kosten des Jahres 2021 der Bafin aufzuschlüsseln. Dazu gehörten beispielsweise auch die Kosten von Investmentfonds, die die Einrichtungen als Kapitalanlage halten. Zudem mussten alle Kosten aufgezeigt werden, die der Arbeitgeber direkt trägt. Dabei durften Kosten nicht mit Erlösen verrechnet werden.

Die gute Nachricht für die EbAV: Die Bafin erachtet die Kosten als nicht zu hoch und sieht kein strukturelles Kostenproblem. Daher hält sie ein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen für überflüssig.

Die durchschnittlichen Gesamtkosten der Pensionskassen und -fonds lagen im Jahr 2021 bei 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten oder 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. Durch die umfassende Analyse wurden zusätzliche Kosten von 0,49 Prozentpunkten aufgedeckt, die im bestehenden Berichtswesen nicht enthalten sind. Der sehr hohe Aufwand der Unternehmen, um diese zusätzlichen Daten zu ermitteln, stehe nach Ansicht der Bafin allerdings in keiner Relation zum geringen Nutzen, da keine spürbaren Einsparungen dadurch zu erwarten seien.

Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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