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bAV in Kranken- und Pflegeeinrichtungen

50 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber

Das Versorgungswerk KlinikRente bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus den Branchen Medizin und Gesundheit eine maßgeschneiderte Absicherung an. So auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
© Getty Images
Eine Pflegekraft kümmert sich um eine ältere Dame: Die bAV des Versorgungswerks KlinikRente ist speziell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter in Gesundheitsberufen zugeschnitten

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist im medizinischen Bereich – bei Krankenhäusern, Pflegediensten, Versorgungs- und Physiotherapiezentren – eines der wichtigsten Instrumente, um qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen und zu binden. Das Potenzial ist groß, arbeiten im Gesundheitswesen doch mehr als 5,5 Millionen Beschäftigte. Insbesondere der Bereich Pflege wächst stark. Derzeit gibt es mehr als 13.300 ambulante Pflegedienste, davon 8.670 private.

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Besonders attraktiv für Mitarbeiter ist es dabei, wenn sich der Arbeitgeber am Beitrag beteiligt. Im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz ist daher ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent verpflichtend vorgesehen, wenn der Arbeitgeber durch die Betriebsrente Sozialabgaben spart. „Das geht aber noch viel besser, wir raten unseren Vertriebspartnern zu einem anderen Weg“, sagt Hubertus Mund, Geschäftsführer des Versorgungswerks KlinikRente. Ein Vielfaches an Zuschuss sei wünschenswert und möglich. „Wenn Sie den Arbeitgebern den überschaubaren Mehraufwand aufzeigen, sind viele bereit, auch wesentlich mehr für ihre Beschäftigten zu bezahlen. Wir haben mit Zuschüssen bis zu 50 Prozent sehr gute Erfahrungen gemacht“, sagt Mund.

Durch die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit müssen Mitarbeiter nur einen vergleichsweise geringen Teil des Sparbeitrags selbst aufbringen. Die Zustimmungsrate zum bAV-Konzept ist in Unternehmen mit höheren Arbeitgeberzuschüssen daher wesentlich besser. „Die KlinikRente unterstützt Makler aktiv in der Überzeugungsarbeit bei den Arbeitgebern mit Techniken und Material“, erklärt Mund.

Das Versorgungswerk bietet sein Produkt KlinikRente.bAV sowohl als Direktversicherung als auch in der Form einer Unterstützungskasse an. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von stationären Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Universitätskliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken abgestimmt. Auch Behindertenwohnheime, Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und ambulante Pflegeeinrichtungen ab zehn Beschäftigten können die KlinikRente.bAV abschließen. Durch die zielgruppenorientierte Produktgestaltung profitieren Vermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer von vielen speziellen Merkmalen. So lässt sich die Betriebsrente bei einem Berufswechsel zum Beispiel einfacher mitnehmen, da das Versorgungswerk KlinikRente den Branchenstandard bildet.

In der Direktversicherung stehen zwei verschiedene Tarife mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Wahl: Chance und Perspektive. Beide Optionen bieten eine Beitragsgarantie und die Wahl zwischen Rente und Kapitalzahlung. Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen erfolgt die Einzahlung in die Direktversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beim Tarif Perspektive erfolgt die gesamte Anlage im Sicherungsvermögen der Träger der KlinikRente, während beim Tarif Chance nur ein Teil dort verzinst wird. „Der andere Teil wird in das Fondsportfolio des Versorgungswerks MetallRente, des größten Branchenversorgungswerks Deutschlands, investiert. So profitiert der Versicherte an den Wertentwicklungen der internationalen Kapitalmärkte bei gleichzeitiger Garantie seiner eingezahlten Beiträge“, erläutert KlinikRente-Experte Mund. So lasse sich eine geförderte bAV geschickt mit einer attraktiven Renditechance verbinden.

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