Haftpflicht und Hausrat

Lemonade lenkt nach Abmahnung ein

Einige Klauseln in Produkten des digitalen Versicherers Lemonade sind dem BdV sauer aufgestoßen. Jetzt hat das Unternehmen eingelenkt und nachgebessert.
Helfer beim Umzug: Laut BdV mussten Lemonade-Kunden mit bösen Überraschungen rechnen, wenn sie die Wohnung wechseln
© picture alliance / dpa Themendienst | Ole Spata
Helfer beim Umzug: Laut BdV mussten Lemonade-Kunden mit bösen Überraschungen rechnen, wenn sie die Wohnung wechseln

Das niederländische Insurtech Lemonade hat zwei sogenannte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. Das heißt, wenn der Versicherer das Beanstandete noch einmal macht, muss es mit einer Strafe rechnen. Gesorgt hatte dafür der Bund der Versicherten (BdV), indem er Lemonade abgemahnt hatte, wie er jetzt mitteilt. Der Streit begann bereits im vergangenen Jahr.

Der BdV hatte einige Klauseln in den Verträgen beanstandet. So sollten Lemonade-Kunden, wenn sie umzogen, ihre Police kündigen und neu abschließen, anstatt sie einfach umzumelden. Wer das nicht tat, bei dem endete in der Kombination aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung einen Monat nach Umzug die Haftpflicht.

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Eine weitere Klausel legte fest, dass Gegenstände haushaltfremder Personen, die sich aber im Haushalt befinden, von der Hausratversicherung ausgeschlossen sind. Der BdV bezeichnet das als „völlig unüblich“ und damit als nicht mehr angemessenen Nachteil für Lemonade-Kunden.

Lemonade hat reagiert: Die Privathaftpflicht zieht nun automatisch mit um, und fremde Sachen deckt die Hausratversicherung mit ab.

Offen ist jedoch noch eine Sache, die der BdV angefragt hat: Was passiert, wenn jemand seinen Umzug nicht meldet und dann aber ein Schaden eintritt? Lemonade hat bislang noch nicht geantwortet.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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