Itzehoer erweitert Schutz für Flüchtlingshelfer
Bis Ende dieses Jahres gelten in mehreren Sparten der Itzehoer Versicherung Sonderregelungen beziehungsweise erweiterter Versicherungsschutz für jene Versicherte, die Flüchtlinge mietfrei bei sich aufgenommen haben. Die Itzehoer Haftpflicht kommt nun auch für Eigenschäden auf, die von diesen Flüchtlinge im Haushalt verursacht wurden. Die Hausratversicherung gilt auch für die Räumlichkeiten, in denen Versicherte sie aufgenommen haben.
Wer den bei sich aufgenommenen Flüchtlingen ein bei der Itzehoer versichertes Auto zur Verfügung stellt, hat außerdem keine Zusatzbeiträge zu zahlen – und auch auf eine Hochstufung im Falle eines Unfalls verzichtet der Versicherer. Das gilt ebenfalls sowohl für Haftpflicht- als auch für Kaskoschäden, die bei Hilfstransporten per Auto bis zur ukrainischen Grenze entstehen. Und: Besteht eine Rechtsschutzversicherung einschließlich Anwalts-Hotline, kann die Rechtshilfe per Telefon auch von den Flüchtlingen in Anspruch genommen werden.
HDI informiert: Schutz für Ärzte und Medizinstudierende in der Flüchtlingshilfe
Zahlreiche Mediziner engagieren sich im Rahmen der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich. Die HDI Versicherung hat deshalb klargestellt, wie es um den Versicherungsschutz steht: Sofern eine Berufshaftpflicht bei HDI besteht, sind diese Tätigkeiten im Rahmen der Versicherung abgedeckt. Hierbei reicht die sogenannte „Restrisiko-“ beziehungsweise „Ruhestandsabsicherung“ aus.
Um bei HDI für eine honorarärztliche Tätigkeit im Rahmen der Flüchtlingshilfe ausreichend abgesichert zu sein, sollte der Versicherungsschutz zumindest die „gelegentliche freiberufliche (Neben-)Tätigkeit“ beziehungsweise die „gelegentliche außerdienstliche Tätigkeit“ umfassen. Dies sei bei allen niedergelassenen Ärzten der Fall, schreibt der Versicherer weiter.
Aber auch die über das Jungmedizinerkonzept von HDI versicherten Assistenzärzte in der Weiterbildung sowie Medizinstudierende verfügen über die notwendige Deckung. Sollte ein ergänzender Schutz erforderlich sein, bietet HDI diesen in Form der Absicherung des „ärztlichen Restrisikos“ (ausreichend für ehrenamtliche Tätigkeit) beziehungsweise für „gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten“ (ausreichend für honorarärztliche Tätigkeit) an.
Allianz mit bKV-Baustein Krankenhaustagegeld
Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat ihr Portfolio in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) um den Bausteintarif Krankenhaustagegeld erweitert. Der Schutz greift, wenn Arbeitnehmer stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen: Sie erhalten dann für jeden Tag im Krankenhaus eine vorher festgelegte Summe zwischen zehn und 100 Euro – egal, wie lange der Krankenhausaufenthalt dauert.
Das Krankenhaustagegeld kann ab dem ersten Tag der Versicherung ohne Wartezeiten in Anspruch genommen werden, auch angeratene oder bereits laufende Krankenhausaufenthalte sind mitversichert. Eine Gesundheitsprüfung entfällt.
Die Kosten der Versicherung belaufen sich auf 1,29 Euro je 10 Euro Tagessatz pro Monat und versicherter Person. Gut zu wissen: Gehen Mitarbeitende zum Beispiel in Elternzeit oder in ein Sabbatical, bezahlt die Firma in dieser Zeit keine bKV-Beiträge. Die Leistungen können die Versicherten trotzdem weiterhin nutzen.
Jung, DMS & Cie. und Evorsorge starten Plattform für betriebliche Vorsorge
Mit dem Joint Venture „Plug-InSurance“ wollen eVorsorge und Jung, DMS & Cie. im Bereich der betrieblichen Vorsorhe durchstarten. Das digitale Portal richtet sich an Vermittler und deckt sowohl die betriebliche Altersvorsorge als auch die betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung und die betriebliche Krankenversicherung sowie die betriebliche Pflegeversicherung ab.
Vermittler und Berater sollen damit in die Lage versetzt werden, „die große Zahl der kleineren und mittleren Unternehmen als Kunden zu gewinnen und diese bei der Einrichtung und Verwaltung betrieblicher Versorgung professionell zu unterstützen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Interessant: Das Portal ist nicht auf die Direktversicherung begrenzt, sondern unterstützt alle Durchführungswege – selbst wenn die Rückdeckung nicht über Versicherungsprodukte erfolgt. Außerdem können auch Arbeitgeber und -nehmer das Portal nutzen – so bietet es unter anderem eine Komplettübersicht aller Verträge für die Chefetage sowie Beratungsstrecken und Gehaltssimulationen für die Angestellten. Auch eine digitale Signatur der Verträge ist möglich.
Münchener Verein mit Updates in der BU
Der Versicherer Münchener Verein hat an seiner „Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeitsversicherung“ (BU) herumgetüftelt. Das Produkt wird weiterhin in den zwei Produktvarianten „Premium“ und „Aktiv“ angeboten, neu ist jedoch unter anderem die Wechsel-Option.
Heißt: Kunden, die mit der „Aktiv“-Variante einsteigen, können in den ersten drei Jahren auf den Premiumschutz wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum Alter mit 40 Jahren. Die Beitrags- und Versicherungsdauer sowie die Rentenhöhe bleiben dabei gleich.
Außerdem gibt es im Leistungsfall nun mehr Unterstützung: Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, fällt die Leistungsentscheidung innerhalb von acht Arbeitstagen. Zudem bietet der Versicherer allen Kunden mit Premiumschutz ein zusätzliches Angebot zur Rehabilitation und Reintegration an. Ein Beratungs- und Reintegrationsdienst berät Versicherte und ihre Familien im Leistungsfall und begleitet sie auf Wunsch während des gesamten Reha-Prozesses.
Auch kann die BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie Heirat oder Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Das ist jetzt bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Ereignisses möglich. Bei einer Beitragspause besteht vollständiger Versicherungsschutz, Stundungszinsen entfallen.
Signal Iduna mit frischer Zahnzusatztarif
Bei der Tariflinie „Zahn“ der Signal Iduna gibt es einen Neuzugang: „Zahn Exklusiv“. Er bietet Absicherung auf Privatpatientenniveau.
Einen günstigen Einstieg bieten dabei die „pur“-Varianten der Zahntarife. „Zahn Exklusiv“ und „Zahn Exklusiv pur“ beispielsweise leisten nach Vorleistung der Krankenkasse zu 100 Prozent – auch für hochwertigen Zahnersatz. Werden nach einem Unfall kieferorthopädischen Behandlungen notwendig, werden auch diese bezahlt.
Ebenfalls enthalten ist die professionelle Zahnreinigung – hier können sich Versicherte über eine 100-prözentige Erstattung der Kosten freuen. Auch bei Kindern. Zudemi gilt: Es gibt keinen Kostendeckel bei kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder.
Außerdem im Leistungspaket enthalten sind Zahnaufhellungen mittels Bleaching oder die Aligner-Therapie, bei der unsichtbare Zahnschienen Fehlstellungen korrigieren sollen. Hier erhalten Versicherte im Tarif „Zahn Exklusiv“ einen Zuschuss von bis zu 300 Euro – alle zwei Jahre fürs Bleaching, einmalig für die Aligner-Therapie; unabhängig von einer medizinischen Indikation. Und auch schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur werden bis zu einer Gesamtsumme von 300 Euro pro Kalenderjahr übernommen.
Gut zu wissen: „Zahn Exklusiv“ kennt zwar kein Aufnahmehöchstalter, doch je früher man sich entscheidet, desto günstiger wird’s. Signal Iduna rechnet hier Vorversicherungszeiten auf das Eintrittsalter an. Auch dann, wenn der Zahnschutz bei einem anderen Versicherer bestand.