Etwa 223.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung haben eine britische Staatsangehörigkeit. Etwa 52.000 Menschen wohnen in Deutschland, haben aber Versicherungszeiten in Großbritannien aufgebaut. Und rund 22.000 Renten zahlt die Behörde nach Großbritannien.
Hat der Austritt Großbritanniens aus der Europäische Union, der am 31. Januar 2020 erfolgte, Auswirkungen auf die Rentenansprüche? Das hat das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ die Deutsche Rentenversicherung gefragt.
Die Antwort: Nein, erstmal nicht. „Im Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ist ein Übergangszeitraum zunächst bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart, in dem EU-Recht weiter gilt“, erklärte ein Sprecher der Behörde. Im Laufe dieses Jahres soll dann das weitere Vorgehen nach der Übergangsfrist verhandelt werden.