Wenn der BU-Schutz nicht mehr ausreicht

„Besser die alte BU ergänzen als komplett neu abzuschließen“

Wenn Makler alte Berufsunfähigkeitsverträge ihrer Kunden anpassen möchten, kommt es häufig zu Schwierigkeiten. BU-Experte Stephan Kaiser über die Problematik der Nachversicherung und den Wechsel der BU-Police.
© Maurice Kohl
Stephan Kaiser, BU-Expertenservice

Pfefferminzia: Welche Umstände führen dazu, dass Kunden ihren Versicherungsschutz anpassen wollen?

Stephan Kaiser: Dafür kann es viele Gründe geben, es kann um einen neuen Beruf, die Laufzeit oder um die Bedingungen gehen. In der Praxis ist der häufigste Umstand eine zu niedrige Absicherung. Zum Beispiel nach einer Scheidung, der Ehemann hat die Top-BU, die Frau aber nur 500 Euro BU-Rente abgesichert, was macht sie nun? Es gibt zudem sehr viele BU-Policen aus den neunziger Jahren, die weniger als 500 Euro monatliche BU-Rente aufweisen.

Waren das alles Beratungsfehler?

Erst die Umsetzung der Agenda 2010 ab 2005 brachte hier die entsprechende Sensibilisierung. Die Vermittler selbst hatten kaum eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine selbstständige BU konnte man früher gar nicht abschließen. BU gab es nur als Zusatzversicherung, als Anhängsel einer Trägerversicherung. Viele Versicherer konnten noch keine Dynamik rechnen. Meist war das Verhältnis zwischen Trägerversicherung und BU-Rente vorgegeben, etwa 12, 24 oder später maximal 48 Prozent der Versicherungssumme als BU-Rente jährlich. Um eine aus heutiger Sicht angemessene BU abzuschließen, hätte der Sparbeitrag extrem hoch sein müssen.

Das hat sich nun mit besseren Produkten aber geändert?

Sollte man meinen. Aber obwohl sich auf dem Markt qualitativ sehr viel getan hat, liegt die durchschnittlich eingereichte BU-Rente heute bei 1.000 Euro. Das ändert sich nur langsam. Mittlerweile bieten Versicherer auch eine garantierte Leistungsdynamik, die dann aber auch Geld kostet.

Lässt sich eine fehlende oder zu geringe Dynamik korrigieren?

In einem abgeschlossenen Vertrag nachträglich die Leistungen zu erhöhen, zieht automatisch eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich. Sobald der Versicherer, etwa wegen einer Garantiezinsänderung, den Tarif schließt, geht das in der Regel gar nicht mehr. Aber es gibt manchmal einen Ausweg.

Nämlich?

Eine Anpassung kann über Nachversicherungsgarantien erfolgen, sofern der Vertrag diese Optionen bereithält. Viele Policen bieten die Möglichkeit, die Leistung in bestimmtem Rahmen ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Zum Beispiel wenn der Kunde ein Haus baut, bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Dadurch entsteht zwar beim Kunden formal gar kein Mehrbedarf, dennoch wird diese Option gern genutzt, wenn eine prinzipielle Unterversicherung vorliegt.

Unter welchen Umständen ist es besser, eine BU zu kündigen und neu abzuschließen?

Ich erlebe es immer wieder, dass Kunden ihre alte BU kündigen und neu abschließen. In der Praxis führt das oft zu vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen. Ein typisches Beispiel: Ein Kunde schließt im Jahr 2000 eine BU ab. 2008 erhält er von einem neuen Vermittler ein um 20 Euro billigeres Angebot und wechselt. 2016 wird er dann berufsunfähig und fällt durch die Leistungsprüfung, weil die Gesundheitsfragen des neuen Vertrags nicht richtig beantwortet wurden. Hätte er seine alte BU behalten, selbst mit weniger Rente und kürzerer Laufzeit, hätte er eine Leistung erhalten.

Je länger ein unzureichender BU-Vertrag besteht, desto mehr sollte man abwägen?

Nach zehn Jahren sind die Fristen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelaufen, der Status ist gesichert. Viele Makler weisen darauf nicht hin und die Kunden wissen das nicht. Es ist ein hohes Gut, wenn man diese Fristen hinter sich gebracht hat, über eine Umdeckung sollte man daher genau nachdenken. Meist ist es besser, die alte BU zu ergänzen als komplett neu abzuschließen.

Worauf ist generell beim Abschluss einer BU zu achten?

Die Laufzeit bis zum Rentenalter wählen, sowohl auf eine Leistungs- als auch eine Beitragsdynamik achten und eine ausreichende Höhe der Versicherungssumme abschließen. Diese muss individuell festgelegt werden. Man ermittelt seinen Bedarf und versucht diesen soweit das möglich ist, abzusichern. Ob man staatliche Beihilfen noch dazu rechnet, muss man selbst entscheiden. Die Versicherer weigern sich jedoch, die vollen Nettoeinkünfte abzusichern, da gibt es Höchstgrenzen.

Welche Probleme können auftreten, wenn man mehrere BU-Policen besitzt?

Die Versicherer sollten voneinander wissen. Je höher die insgesamt versicherte Summe, desto mehr steigt auch das Risiko berufsunfähig zu werden, weil der Anreiz größer wird. So nehmen in wirtschaftlich schlechten Zeiten die BU-Leistungsanträge automatisch zu. Ich hatte Fälle in der Praxis, dass Menschen bis zu sechs komplett verschiedene BU-Versicherungen hatten, meist wegen beruflicher Veränderungen und vielen Vermittlerwechseln. Im Leistungsfall ist das ein Alptraum, denn jede Versicherung führt eine eigene Leistungsprüfung durch und trifft ihre eigene Entscheidung.

Nützliche Tipps finden Sie auch im Pfefferminzia-Podcast mit Herrn Kaiser.

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