Urteil

Private Unfallversicherung mindert Opfer-Rente

Dürfen Zahlungen der privaten Unfallversicherung auf die sogenannte Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungs-Gesetz angerechnet werden? Ja, entschied das Sozialgericht Dresden.
© dpa/picture alliance
Auf die Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz sind Rentenzahlungen aus einer privaten Unfallversicherung teilweise anrechenbar, urteilte das Sozialgericht Dresden am 9. März 2017.

Hier geht es zum Artikel.

Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia